Informationen zur Verwendung nicht-metrischer Einheiten

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Inhaltsverzeichnis

1 Hintergrund / Worum geht es bei dem Thema?

Das deutsche Einheiten- und Zeitgesetz (bzw. die zugehörige Ausführungsverordnung [1]) regelt die Verwendung von Maßangaben im geschäftlichen Verkehr. Kurz gesagt muß jede Maßeinheit in einer gesetzlich normierten Einheit angegeben werden. Die aus englischsprachigen Ländern bekannten Einheiten (Zoll, Gallone, …) gehören NICHT dazu, sind aber trotzdem im Geschäftsverkehr gebräuchlich. Es wurde vielfach in Internetmedien von einer möglichen Abmahngefahr für Shop-Betreiber berichtet, die mit IT-Artikeln (19“-Monitor, 3,5“-Festplatte) handeln bzw. Werbung betreiben und nicht die gesetzlich vorgeschriebene Einheiten (m, cm, mm, …) verwenden. CNet hat in einer Mitteilung an seine Kunden angekündigt, daß sämtliche Zoll-Angaben künftig hinter umgerechnete Zentimeter/Millimeter/etc. – Angaben gestellt werden („um das neue Gesetz, welches ab 1. Januar 2010 in Kraft tritt, zu befolgen“).

2 Ändert sich die Rechtslage zum Thema Einheitenverwendung im Rechtsverkehr zum 01.01.2010?

Nein. Die Antwort mag überraschen, da bis vor wenigen Monaten zu erwarten war, daß ab dem 01.01.10 eine Sonderregelung ausläuft, die in der Durchführungsverordnung zum EinhZeitG besagte, daß bis 31.12.2009 übergangsweise zusätzliche Einheiten (z.B. Zoll) in Angaben erlaubt sind (d.h. ab dem 01.01.10 hätten überhaupt keine Zollangaben mehr verwendet werden dürfen, auch nicht zusätzlich!)

3 Wie ist die Rechtslage denn nun?

In der neusten Durchführungsverordnung (veröffentlicht am 02.10.09) wurde das Auslaufen der Ausnahmeregelung (Verwendung zusätzlicher Einheiten) zum 31.12.09 gestrichen, sodass die bisherige Rechtslage auf unbestimmte Zeit weiter gültig ist. Diese erlaubt die zusätzliche Verwendung anderer Einheiten als der gesetzlichen, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist. Wer dies mißachtet, begeht prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit wird aber idR nicht geahndet (siehe [1], 5.: „kann“-Vorschrift, das Verhängen einer Geldbuße ist nicht zwingend.), dies ist auch künftig nicht zu erwarten.

4 Sind Abmahnungen zu befürchten?

Für eine Abmahnung müßte eine unlautere Handlung nach UWG vorliegen. Diese ist jedoch idE nicht gegeben, wenn eine gebräuchliche und von allen Marktteilnehmern akzeptierte Übung besteht, es gibt hierzu ein vergleichbares Urteil vom BGH (zum Thema Verwendung Zoll bei Autofelgen, 1993). Solange also alle Marktteilnehmer (z.B. ITK-Online-Shops) noch die Zoll-Größe verwenden, dürfte keine Abmahnung erfolgreich sein. Dies kann sich jedoch ändern, ebenso wie die Rechtssprechung zum UWG Änderungen unterliegen kann. Daher ist gerade bei Größenangaben, die auch tatsächlich als Maßeinheit dienen (Bildschirmdiagonale) und nicht als Gattungsbegriff (19"-Rack, 3,5"-Festplatte), Vorsicht angebracht.

5 Welche Maßnahmen ergreift ITscope zu dem Thema?

5.1 Zoll-Angaben als Formfaktor/Kompatibilitätshinweis: Änderungen an DCI/CNet-Daten

Die von CNet durchgeführten Änderungen an der Datenbasis (betrifft z.B. alle bei DCI gehosteten Content-Basic/Content-Advanced Datenblätter) gehen über das notwendige Maß hinaus und machen Produktbezeichner teilweise unleserlich (Beispiel „Fujitsu - Festplatte - 300 GB - Hot-Swap - 6.4 cm ( 2.5" ) - SAS - 10000 rpm“). Wir werden daher in den nächsten Tagen einen Filter einbauen, der (bis auf Zollgrößen bei Displaydiagonalen) die CNet-Änderungen an den Produktbezeichnern rückgängig macht. Es sind aktuell auch nur neu angelegte Produkte betroffen, da bei bereits bestehenden Produkten der Bezeichner gleich geblieben ist („Festplatte - 300 GB - Hot-Swap - 2.5" - SAS - 10000 rpm“).

5.2 Ergänzung der Zoll-Angaben bei Bildschirmdiagonalen

Bei Produkten mit Zoll-Bildschirmdiagonalen (insb. TFTs, aber auch Notebooks, Digitalkameras und weitere) wird (soweit technisch möglich) überall die entsprechende Zentimeter-Angabe als zusätzliche Eigenschaft ergänzt werden, sofern noch nicht vorhanden. Wo Produktbezeichner- bzw. Kurzinfo-Templates Zoll-Angaben enthalten, werden diese möglichst um die Zentimeter-Angabe ergänzt. Beispiel: 15" wird zu 38,1cm/15"

5.3 Besonderheiten bei unqualifizierten Produkten

Für Produkte der Qualifizierungsstufe 1 und 0 (siehe auch http://www.itscope.de/wiki/Qualifizierungsstufen#Stufen bestehen die Produktbezeichner und -Beschreibungen meist ausschließlich aus Lieferanten-Angaben, d.h. die Darstellung der Zoll-Eigenschaft ist je nach Lieferant potentiell unterschiedlich.

5.4 Sonstige Einheiten, abgeleitete Einheiten

Andere angelsächsische Einheiten außer Zoll (z.B. Unze, Gallone, ...) sind in der ITscope Modellierung nicht vorhanden. Für die wenigen von Zoll abgeleiteten Einheiten (DPI, CPI) gibt es z.Zt. keinen allgemein gebräuchlichen Ersatz, sodass diese unverändert beibehalten werden. Von Bit und Byte abgeleitete Einheiten werden ebenfalls unverändert beibehalten.

5.5 Kategoriebezeichnungen

Kategoriebezeichnungen enthalten keine (genauen) Aussagen zu Maßen und Gewichten eines Produkts und sind auch keine Werbeaussagen. Sie werden daher unverändert beibehalten. Änderungen an Kategoriebezeichnungen können alternativ im Zielsystem des Kunden per Textersetzung/Umbenennung durchgeführt werden.

6 Quellenangaben

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/index.html#BJNR022720985BJNE000404377 als PDF: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/einhv/gesamt.pdf
[2] http://www.it-recht-kanzlei.de/faq-einheitenverordnung.html

7 Hinweis

Bitte beachten Sie, daß ein Wiki-Eintrag keine Rechtsberatung darstellt. Falls Sie weitergehende Fragen zu dem Thema haben, sollten Sie sich an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle wenden.